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Juristische Definitionen von Alpmann Schmidt

Definitionen sind in der Jura das, was Vokabeln für Fremdsprachen sind. Dieses Juristische Definitionen Feed bietet alle wichtigen Begriffe, die Sie im Zivilrecht, Strafrecht und im öffentlichen Recht ?drauf" haben müssen.

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Die neuesten Einträge aus dem RSS-Feed von Juristische Definitionen von Alpmann Schmidt:
Planerhaltungsgrundsatz
30.05.2009 11:56
Ergibt sich aus §§ 214, 215 BauGB. Gem. § 214 BauGB sind nur bestimmte Verstöße gegen formelle o. materielle bauplanungsrechtliche Vorschriften beachtlich. Beachtliche Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften können gem. § 215 BauGB präkludiert werden, wenn die betreffenden Mängel nicht rechtzeitig innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden.
Aussagenotstand
30.05.2009 11:54
Gesetzliche Strafmilderungsmöglichkeit zum Absehen von Strafe bei uneidlicher Falschaussage oder zur Strafmilderung beim Meineid, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.
Vorkaufsrecht
30.05.2009 11:54
Ein Vorkaufsrecht räumt dem Vorkaufsberechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs eines Gegenstandes durch den Vorkaufsverpflichteten an einen Dritten durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung zwischen sich und dem Vorkaufsverpflichteten einen Kaufvertrag zu gleichen Bedingungen herbeizuführen. Zu unterscheiden sind das schuldrechtliche Vorkaufsrecht (§§ 463–473) und das dingliche Vorkaufsrecht (§§ 1094 ff.)
Anhörung
15.04.2009 23:55
Möglichkeit für einen Beteiligten des Verwaltungsverfahrens, sich vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes zu den für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen zu äußern, § 28 I VwVfG. Von der Anhörung kann gem. § 28 II VwVfG in bestimmten Fällen abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, z.B. bei Gefahr in Verzug.
Rauschtat
15.04.2009 23:54
Jedes Verhalten, das den vollständigen objektiven und subjektiven Tatbestand einer beliebigen Vorsatz- oder Fahrlässigkeitstat verwirklicht, das rechtswidrig geschah und auch schuldhaft gewesen wäre, wenn der Täter nicht vermindert schuldfähig, möglicherweise sogar schuldunfähig gewesen wäre.
Ermächtigungsgrundlage
15.04.2009 23:52
Grds. muss für alle belastenden Maßnahmen der Behörden eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vorhanden sein (Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes). Dabei muss eine Rechtsnorm, um Ermächtigungsgrundlage zu sein, die materiellen Voraussetzungen des Handelns regeln sowie die Befugnis enthalten, die entsprechende Handlung vornehmen zu können (Tatbestand und Rechtsfolge). Anzuwenden ist von der Behörde immer die nach der Rechtsfolge speziellste Ermächtigungsgrundlage.
Drohung
07.02.2009 12:15
Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, dessen Eintritt vom Willen des Täters abhängig erscheint, unabhängig vom tatsächlichen Realisierungswillen oder der Realisierbarkeit (also auch Scheindrohung), wenn dem Opfer zur Vermeidung des Übels das vom Täter erstrebte Verhalten als Handlungsalternative vor Augen geführt wird.
eigenverantwortliche Selbstgefährdung
07.02.2009 12:06
An die Verursachungshandlung des Täters anknüpfendes und erfolgsvermittelndes Mitwirkungsverhalten des Opfers in Kenntnis der Tragweite des eingegangenen Risikos. In Abgrenzung zur Fremdgefährdung liegt eine Selbstgefährdung vor, wenn das Opfer den zum tatbestandlichen Erfolg führenden letzten Akt in den Händen gehalten hat. Ist dies der Fall, so ist der Tatbestand eines Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsdelikts nicht erfüllt.
aberratio ictus
07.02.2009 12:03
(lat.) Abirrung des Hiebes (oder des Angriffs). Nach aus Tätersicht richtiger Individualisierung des Opfers/Tatobjekts wird ein falsches Tatobjekt/-opfer aufgrund eines abweichenden Kausalverlaufs getroffen. Nach h.M. Vorsatzausschluss, und zwar auch bei rechtlicher Gleichwertigkeit zwischen anvisiertem und getroffenem Tatobjekt.
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