Informationen zum Pkonto (P-Konto)
Für viele Menschen die unter privater Verschuldung leiden ist das sog. Pkonto die einzige Möglichkeit weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Pkonto - Informationen und Angebote zum P-Konto, dem pfändungsgeschützten Konto.
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Die P-Konto-Bescheinigung - Drei sichere Schritte zum Schutz vor Kontopfändung
13.03.2012 13:48
Die P-Konto-Bescheinigung - Drei sichere Schritte zum Schutz vor Kontopfändung
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So schützen Sie Ihr Konto
1. P-Konto-Bescheinigung bestellen
2. Unterlagen senden
3. P-Kontobescheinigung bei der Bank vorlegen
Pfändungsschutz ab 01.01.2012 nur noch mit Pkonto
02.12.2011 16:14
Pfändungsschutz ab 01.01.2012 nur noch mit dem Pkonto
Der Jahreswechsel wird in wenigen Tagen vielfach zu einem bösen Start ins Neue Jahr führen.Die bisherige Möglichkeit auch nach einer Pfändung bis zu 7 Tagen über Sozialleistungen zu verfügen, endet am 31.12.2011.Ab dem 01.01.2012 ist Guthaben - egal woher es kommt - nur noch mit dem Pfändungsschutzkonto, dem Pkonto, vor Pfändungen geschützt.Ohne ein Pkonto erhalten Gläubiger über eine Kontopfändung ab dem 01.01.2012 somit Zugriff auf Sozialleistungen. Sie können Ihre Bezüge ab dem 01.01.2012 nur noch vor Pfändungen schützen, indem Sie Ihr Konto in ein Pkonto umwandeln. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie auch zukünftig Ihr Guthaben schützen:1. Schritt - Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto = PkontoUm Ihr Guthaben zukünftig zu schützen müssen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einmalig [..]
Pfändungsschutzkonto - Rechtsinformationen
23.08.2011 13:42
Kontopfändungen nehmen eine immer größere Bedeutung in der Zwangsvollstreckung ein. Vorsichtige Schätzungen gehen von 350.000 bis 370.000 Kontopfändungen im Monat aus.
Nach der bisherigen Rechtslage führt die Pfändung eines Girokontos zunächst zur kompletten Blockade des Kontos. Bargeldlose Zahlungen des täglichen Lebens wie z.B. die Überweisung der Miete und Stromkosten können nach Eingang einer Pfändung vom Inhaber des gepfändeten Kontos ebenso wie Bargeldabhebungen nicht mehr vorgenommen werden.
Neue Freibeträge auf dem Pkonto seit dem 01.07.2011
25.06.2011 09:15
Die neuen Freibeträge auf dem Pkonto sind Inkraft getreten. Der Sockelfreibetrag oder Grundfreibetrag auf dem Pkonto wurde auf 1.028,89 € erhöht. Zuvor betrug der Grundfreibetrag nur 985,15 €. Der erste weitere Freibetrag für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt geschuldet wird oder für die Leistungen entgegengenommen hat sich von 370,76 € auf 387,22 € erhöht. Für jede weitere Person kann ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 215,73 € bescheinigt werden. Wir erstellen Ihnen die Bescheinigung, bundesweit für alle Freibeträge. Alles aus einer Hand. Die Bescheinigung wird von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Max Postulka erstellt. Sie kann bei allen Banken und Sparkassen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Zur Bestellung Eine Übersicht über alle Freibeträge finden Sie auf unserer Startseite.
Neue Sockelfreibeträge ab 01. Juli 2011
03.05.2011 17:32
Gute Nachricht für alle Inhaber eines P-Kontos. Nach nur einem Jahr steht die erste Erhöhung des automatischen Sockelfreibetrages auf dem Pkonto an. Der derzeitige Grundfreibetrag von 985,15 € wird voraussichtlich zum 01. Juli 2011 auf 1.028,98 € erhöht. Ob auch die weiteren Freibeträge erhöht werden, steht noch nicht fest.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01. Juli 2011
02.05.2011 21:15
Ursprünglich sollte die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO in der Fassung vom 01.07.2007 alle 2 Jahre angepasst und erhöht werden.Zum 01.07.2009 ist jedoch keine Erhöhung erfolgt. Nach derzeitigem Stand soll eine neue Pfändungstabelle zum 01.07.2011 in Kraft treten. Die Pfändungsfreigrenzen werden dann angepasst und endlich erhöht. Alle Arbeitgeber müssen dann automatisch die neuen Pfändungsfreigrenzen anwenden, auch bei bereits laufenden Pfändungen. Im Schnitt werden die Pfändungsfreibeträge um 4,4% steigen. Sobald die neue Pfändungstabelle vorliegt, werden wir weiter berichten.Die aktuelle Pfändungstabelle finden Sie hier.
Girokonto für jedermann
14.04.2011 18:49
Leider gibt es bis heute noch keinen Anspruch auf ein Girokonto für jedermann. Es gibt aber eine Empfehlung der im zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände, wonach alle Kreditinstitute für jeden Verbraucher ein sog. Girokonto für jedermann bereit halten sollen. Es soll so jedem Verbraucher ermöglicht werden, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Die grundsätzliche Bereitschaft hierzu hat die Kreditwirtschaft erklärt. Die Bereitschaft zur Kontoeröffnung und Kontoführung ist unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. laufende Leistungen zur Sicherungd es Lebensunterhalts (Hartz IV/ALG 2) oder Sozialhilfe gegeben. Die Empfehlung greift nur dann nicht, wenn bereits ein Girokonto bei einer anderen Bank geführt wird. Besteht der Wunsch auf Neueinrichtung eines Kontos wegen einer vorhandenen Pfändung, hilft die Umwandlung in ein P-Konto. [..]
Umsetzung des Kontopfändungsgesetzes wird unterstützt
14.04.2011 18:38
Die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, die im zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertreten sind, unterstützen die Reform des Kontopfändungsschutzes. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und der ZKA haben für den Nachweis erweiterter Freibeträge und zur Erhöhung des Pfändungsschutzes einen bundeseinheitlichen Bescheinigungsvordruck (Musterbescheinigung) entwickelt. Durch die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto wird dem Kontoinhaber ermöglicht, Verfügungen über Kontoguthaben innerhalb der eingerichteten Freibetträge durchzuführen. Ist der Freibetrag einmal mit einer Bescheinigung eingerichtet, ist für die Inanspruchnahme des Guthabens innerhalb des Freibetrages kein Beschluss des Vollstreckungsgerichtes oder ein Nachweis über die Herkunft der Gutschrift erforderlich. Die Pfändungsschutzregeln für das P-Konto gelten für alle Art der [..]
Pfändungsschutz nur bei Guthaben
09.04.2011 11:37
Pfändungsschutz besteht auf dem Pkonto nur bei entsprechendem Guthaben. Durch die Eröffnung eines Pkontos (P-Konto) oder die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein Pkonto wird gewährleistet, dass der Kontoinhaber bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe von des für ihn geltenden Pfändungsfreibetrages verfügen kann. Aus welchen Gutschriften das Guthaben besteht, ist für den Pfändungsschutz egal. Der Gläubiger kann daher weitere Ansprüche des Kontoinhabers gegen seine Bank pfänden. Hierunter fällt zum Beispiel ein geduldeter und eingeräumter Überziehungskredit. Wir empfehlen daher ein Pkonto nur als Guthabenkonto zu führen.
Pobleme mit dem Pkonto - Monatsanfangsproblem
08.04.2011 10:57
Schwachstelle des Pkontos ist behoben!Das Pkonto soll einen effektiven Schutz vor Pfändungen auf einem Girokonto gewähren. Bei der Einführung des Gesetzes wollte der Gesetzgeber eine klare Lösung schaffen und ist davon ausgegangen, dass mit den monatlichen Freibeträgen sichergestellt ist, dass jedem Inhaber eines pfändungsgeschützten Kontos monatlich der eingerichtete Freibetrag zur Verfügung steht. Leider wurde hierbei etwas übersehen, was unter dem Begriff Monatsanfangsproblem oder Monatsendproblem bekannt geworden ist. Worum gehts?