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Re: Kein ALG II ohne Arbeit
Autor: markofreak
Forum: Forum für offene Diskussionen zu sonstigen Themen
Datum/Uhrzeit: 10.02.2012 11:46 Hallo,es gibt auch Leistungsberechtigte, die durchaus arbeiten, aber deren Arbeit m.E. nicht so richtig gewürdigt wird. Ich denke da an Menschen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen aufopferungsvoll und liebevoll pflegen und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können und deshalb eben leider auf ALG 2 angewiesen sind. Sie entlasten die Allgemeinheit jedoch sehr wesentlich, da die mtl. Pflegeheimkosten sehr hoch sind... Oder (alleinerziehende) Mütter oder Väter, die ihre kleinen Sprößlinge in der Elternzeit erziehen.Im Falle einiger Hilfebedürftiger wäre der Zwang zur Gegenleistung durchaus angebracht.MfG
Re: Kein ALG II ohne Arbeit
Autor: Tasso
Forum: Forum für offene Diskussionen zu sonstigen Themen
Datum/Uhrzeit: 10.02.2012 11:23 Hallo,zunächst das Grundsätzliche zu klären. Die Rechtslage ist eindeutig: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen (§ 2 SGB II).Fortbildungsmaßnahmen können zur Erreichung dieses Ziels beitragen, wobei es nicht ins Belieben des Hilfeempfängers gestellt sein kann, ob er diese oder jede Maßnahme für sinnvoll hält. Bis hierher wird wohl Einvernehmen bestehen.Vorstellbar ist, dass es bei der Frage, ob die Allgemeinheit für die von ihr aufgebrachten Leistungen für die Hilfeempfänger eine Gegenleistung verlangen kann, unterschiedliche Auffassungen geben kann.Eine ganz andere Frage ist es, ob man genügend Einsatzmöglichkeiten für die vielen Hilfeempfänger verfügbar sind. [..]
Umzug 2
Autor: rio3677
Forum: Wohnen mit Hartz IV
Datum/Uhrzeit: 10.02.2012 11:16 So habe nun von der alten Arge Berlin eine Bestätigung der Angemessenheit der neuen Wohnung in Hof und nun will der Vermieter heut den Mietvertrag machen ....wie gehe ich weiter vor muss ich mich erst pol. Ummelden dann zur Arge neuen Antrag stellen auf ALG 2 + Kdu und Übernahme der Kaution auf Darlehen oder wie . Achso UMZUG wurde als Notwendig eingestuft da ich in 10 Tagen aus meinem möbelierten Zimmer raus muss .
Re: Bedarfsgemeinschaft + Anerkennungsjahr ( unentgeldich )
Autor: w12
Forum: Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Datum/Uhrzeit: 10.02.2012 10:12 Hallelu TurtleDanK fÜrdein Antworte.Nu wiE wiSse, WIE AMTE mach BESCHeidEDuRCH GOogLE. Grußw12Da jetzt die Frage aufkommt, was hat er sich heute eingeworfenEs gibt Foren, da wird die Nichtbeachtung der Rechtschreibung und insbesondere der Groß- und Kleinschreibung mit der Sanktion des Fragestellers bestraft.Die Moderatoren fühlen sich dadurch verarscht. Zurecht!?Hier gibt es die absurde Regelung der Netiquette.Hier fühlen sich die Moderatoren durch die Nichtbeachtung oder einer provokativen Umgehung verarscht. Zurechter!?
Kein ALG II ohne Arbeit
Autor: CuttySark
Forum: Forum für offene Diskussionen zu sonstigen Themen
Datum/Uhrzeit: 10.02.2012 09:49 Moin, Moin liebe Forengemeinde,ich bin durch einen Beitrag im Tacheles Forum auf diese Thematik aufmerksam worden. Ein Beitragseinsteller<rentnerop> spricht diesen Bericht im Fensehen an.Im Nachbarland Holland bekommt niemand Geld, der nicht arbeitet.Vielleicht ist es wenig lang sich den gesamten Beitrag anzusehen. Man kann aber auch "vorspulen" und sich nur den Teil ansehen, der sich mit Holland beschäftigt.http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/4 ... en419.htmlIch nahm dazu, wie folgt Stellung:vielleicht sollte man sich mit dieser Fragestellung einmal ernsthaft auseinandersetzen.Was spricht gegen den Grundsatz Sozialhilfe nur gegen Ableistung von Arbeit?.Darüber müsste man genauso diskutieren, wie über das Thema Bürgergeld.Könnte man diesen Grundsatz [..]
Re: ARGE verweigert Hartz 4 /will Darlehen zahlen!!!WICHTIG
Autor: markofreak
Forum: Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Datum/Uhrzeit: 10.02.2012 07:49 Hallo markofreak,...Markofreak, meine Schwester war ja mit den ausgefüllten Unterlagen beim Amtsgericht, hatte diese zusätzlich aber auch bereits ein paar Tage vorher da per Post hingeschickt. Ihr wurde gesagt, dass es mindestens 2 Wochen dauert, bis sie erfährt, ob die Beratungshilfe genehmigt wird oder eben nicht. Sie sagte dann, dass sie im Internet in einem Forum gelesen hat, dass manche das sofort erfahren haben und der Mitarbeiter sagte darauffhin, dass das nicht stimmen kann, es würde immer so lange geprüft werden.MfGHallo pfirsisch30,ich habe es immer so erlebt, daß ich das sofort erfahre, ob ich Beratungshilfe erhalte oder net. Ich bin jedoch jedesmal beim Amtsgericht vorstellig geworden. MfG
Re: ARGE verweigert Hartz 4 /will Darlehen zahlen!!!WICHTIG
Autor: CuttySark
Forum: Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Datum/Uhrzeit: 10.02.2012 04:40 Moin, Moin pfirsich,dann nimm doch das ALG II als Darlehn und lass es später umwandeln. Einem Nackten hat noch niemand in die Tasche greifen können.Wichtig ist doch nun einmal an Geld zu kommen.Gruß
Re: Anspruch Raum + qm, klage wegen Verarmseeligung?
Autor: CuttySark
Forum: Wohnen mit Hartz IV
Datum/Uhrzeit: 10.02.2012 04:30 Moin, Moin editor,aber was willst Du jetzt von uns? Bedauern bringt Dir nichts, die Frage warum man Juristische Personen und natürliche Personen trennen soll, müsstest Du an die juristischen Fakultäten von Universitäten weitergeben. Damit sind wir hier überfordert genau, wie mit den Fragen zur Insolvenz, Schufa oder der Anmietungsfrage.Wenn schon drei Anwälte unfähig sind, wie unfähig müssen dann erst Laien sein.Denke da musst Du allein.GrußScheinbar bist auch Du unfähig, weil Du es nicht schaffst, Deine Ziele zu erreichen, die falschen Anwälte beschäftigst und dem Gericht nicht die Wahrheit vermitteln kannst. Ein Teufelskreis.........
Re: Trotz Schulden kein Recht auf Leistungen ?
Autor: Harry
Forum: Was euch auf der Seele brennt ...
Datum/Uhrzeit: 09.02.2012 23:08 Nachtrag:das arbeitsamt sagt nein Hab sie nur höflich gefragt ? Dann hört man alles mögliche, eine richtige Prüfung findet nicht statt.Immer einen Antrag stehen, dann hat man was in der Hand, und kann auch den Rechtsweg gehen.
Re: Trotz Schulden kein Recht auf Leistungen ?
Autor: Harry
Forum: Was euch auf der Seele brennt ...
Datum/Uhrzeit: 09.02.2012 23:03 Hi,mein Lieber, das ist doch das herrliche an der Sozialhilfe. Irgendeiner muss zahlen. Dabei spielt es keine Rolle ob es das Sozialamt über das SGB II tut (für Leute die arbeiten können/ Jobcenter) oder über das Sozialamt im SGB XII für Leute, die nicht mehr arbeiten können.Ich weiß du meinst das Richtige, aber wenn man das ließt kann man auf falsche Sachen kommen.------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hier der Text richtig:mein Lieber, das ist doch das herrliche an den Sozialleistungen. Irgendeiner muss zahlen. Dabei spielt es keine Rolle ob es das Jobcenter über das SGB II tut (für Leute die arbeiten können) oder über das Sozialamt im SGB XII für Leute, die nicht mehr arbeiten können.Sozialleistungen [..]