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Grunderwerbssteuer verringern: die Voraussetzungen

Nach dem Grunderwerbssteuergesetz wird in Deutschland auf Immobilientransaktionen eine Steuer von 3,5 Prozent erhoben. In manchen Fällen lässt sich die Grunderwerbssteuer verringern oder vermeiden.

grunderwerb

Die Grunderwerbssteuer verringern, das wollen viele Immobilienkäufer. Grundsätzlich wird die Steuer bei jeder Immobilientransaktion fällig und wird auf den Gesamtkaufpreis der Immobilie einschließlich des Grundstücks bzw. eines Bodenanteils erhoben, wodurch sich für den Käufer die Nebenkosten des Immobilienerwerbs erhöhen. Außer beim Immobilienkauf muss die Steuer auch bei Schenkungen oder Übertragungen entrichtet werden.

Da darüber hinaus gerade bei Immobilienkäufen weitere Ausgaben wie Notar- und Grundbuchkosten anfallen, ist es verständlich, dass die neuen Hausbesitzer nach Möglichkeiten suchen, wie sich die Zusatzkosten, darunter auch die Grunderwerbssteuer, verringern lassen. Tatsächlich existieren bestimmte Voraussetzungen, unter denen die Steuer reduziert oder sogar ganz vermieden werden kann.

Die Steuer muss nicht an das Finanzamt abgeführt werden, wenn eine Immobilie innerhalb der Familie übergeben wird. Allerdings gilt das nur, wenn zwischen den Beteiligten ein Verwandtschaftsverhältnis in direkter Linie besteht, das heißt, wenn es sich um eine Übertragung zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Großeltern und ihren Enkeln handelt.

Eine geringere Steuerhöhe kann in einigen Fällen erreicht werden, wenn zunächst nur ein Grundstück erworben und erst später eine Immobilie auf diesem Grundstück errichtet wird. Dann dient nur der Grundstückswert als Basis für die Berechnung der Grunderwerbssteuer. Verringern lässt sich die Höhe der Steuer außerdem, wenn im Kaufpreis die Übernahme von Möbeln enthalten ist. Denn Möbel fallen nicht unter den Geltungsbereich der Steuer, sodass die Berechnungsgrundlage um den Betrag gemindert wird, der dem Wert der übernommenen Möbel entspricht.

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Grunderwerbsteuer steigt in einigen Bundesländern. In einigen Bundesländern wird im nächsten Jahr die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöht. Dadurch wird der Kauf von Immobilien in Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und dem ...
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So haben wir Ländersteuern, wie Grunderwerbsteuer oder Rennwett- und Lotteriesteuer oder die Versicherungssteuer an den Bund noch nicht angetastet. Würden also die Verbraucher, durch Sparpakete motiviert, mal so richtig auf die Bremse ...
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http://www.mittelstandcafe.de/stadt-dresden-statt-steuern-207162.html
Beim Erwerb eines Grundstücks mit aufstehendem Gebäude müssen daher beispielsweise Notar- und Grundbuchgebühren, die Grunderwerbsteuer oder Maklerprovisionen zum Teil dem Grundstück und zum Teil dem Gebäude zugerechnet werden. ...
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