Den Begriff offshore" kennt man in der Regel von Hochseeinseln oder im Meer gelegenen Windkraftanlagen. Die Bezeichnung wird jedoch in der Wirtschaft auch für teilweise Auslagerungen eines Unternehmens oder einer gänzlichen Gründung einer Firma im Ausland verwandt.
Von einer Firmengründung im Ausland erhofft sich der Unternehmer viele Vorteile, wovon einfachere Gründungsoptionen und steuerliche Vorzüge die wichtigsten sind. In Deutschland gelten für die Gründung eines Unternehmens vielfältige Regeln. Das fängt mit der behördlichen Erteilung einer Gewerbeerlaubnis - dem sogenannten Gewerbeschein - an und hört mit der Wahl der Unternehmensrechtsform noch lange nicht auf. Zur Wahl stehen in Deutschland für Personen- und Kapitalgesellschaften vielfältige Rechtsformen, die alle sehr unterschiedliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. Beispielsweise ist die Eigenkapitalhaftung für den Unternehmer bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gänzlich verschieden von der einer KG (Kommanditgesellschaft) oder AG (Aktiengesellschaft). Bei einer Gründung muss - je nach Rechtsform - ein Eigenkapital vorhanden sein. Für die Gründung einer GmbH benötigt ein Unternehmer zum Beispiel mindestens 50.000 Euro Eigenkapital.
Zudem werden Selbstständigen in Deutschland viele Steuern auferlegt: Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer sind die wichtigsten davon. Als Einkommenssteuer sind ab einem Jahresumsatz von 8004,00 Euro 14 Prozent des Umsatzes an das Finanzamt abzuführen. Für Personen- und Kapitalgesellschaften wird zudem eine Körperschaftssteuer fällig.
Um all dem zu entgehen, kann man eine Offshore-Firma beispielsweise in England oder den USA gründen, aber dennoch innerhalb Deutschlands tätig sein."