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Jeder hat das Recht seinen Namen schützen zu lassen

Wirtschaftliche, private und vor allem rechtliche Konflikte lassen sich vermeiden, wenn bei der Suche nach einem passenden Namen für eine Firma oder Ähnliches, Namen beachtet werden, die bereits geschützt sind.

Der Namensschutz wird nicht nur für klangvolle und ausdrucksstarke Unternehmensnamen immer wichtiger, sondern betrifft auch Fantasienamen oder Wortkombinationen. Das Streiten vor Gericht ist immer teuer, auch wenn es um den Schutz eines Namens geht. Deshalb sollte immer bevor sich für einen Namen entschieden wird, eine Anfrage bei einem zuständigen Amt erfolgen. Hier bekommt jeder Bürger eine klare und rechtlich verbindliche Auskunft, ob der gewünschte Name bereits existiert und geschützt worden ist. Diese Auskunft sollte immer schriftlich bestätigt werden, denn im harten Kampf um jeden guten Namen kann es schon bei geringfügigen Namensähnlichkeiten zu rechtlichen Konflikten kommen.

Um einen Namen deutschlandweit zuverlässig zu schützen, muss eine Anmeldung des Namens bei dem zuständigen Amt erfolgen. Hier wird der gewünschte Name allerdings nur geschützt, es erfolgt keine Überprüfung, ob für diesen Namen bereits identische oder ähnliche Markenregistrierungen vorhanden sind oder dieser Name bereits einmal geschützt worden ist. Dazu müssen Rechtsanwälte beauftragt werden, die sich speziell auf das Gebiet der Firmennamenrecherche spezialisiert haben. Diese überprüfen nicht nur das bereits Vorhandensein von geschützten Namen, Fantasienamen, Domänen oder Wortverbindungen, sondern auch Logos.

Bei der Beantragung des Schutzes für einen bestimmten Namen beim zuständigen deutschen Amt muss nicht nur die genaue Schreibweise des Namens angegeben werden, sondern auch die Waren oder Dienstleistungen, für welche dieser Name geschützt werden soll. Eine nachträgliche Erweiterung des Namensschutzes auf andere Warengruppen oder Dienstleistungsangebote ist nicht mehr möglich. Wurde der Schutz des angemeldeten Namens bestätigt, gilt dieser erst einmal für einen Zeitraum von zehn Jahren, kann nach Ablauf dieser Frist aber beliebig oft neu verlängert werden. Das sollte nicht vergessen werden.

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http://11k2.wordpress.com/2010/09/14/der-legostein-ist-keine-marke/
Das Patent dazu ist schon 88 ausgelaufen, alle Versuche, den Stein über das Markenrecht vor dem Kopieren zu schützen, versagten letztendlich. So auch vor dem EuGH. Hoch lebe der freie Wettbewerb! (via tagesschau). Weitersagen: ...
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http://www.readers-edition.de/2010/09/11/unblutige-befriedung/
Die Ansicht, man könne und solle das Grundgesetz an und abschalten können wie eine Glühbirne, je nach dem, wessen Grundrechte es gerade schützen oder nicht schützen soll, war bisher vor allem unter grünen Radikaldemokraten wie Claudia Roth, ... Die CDU, die Bahro und Havemann bis heute als “kritische Geister” feiern würde, weckte man sie morgens halb drei auf und riefe die Namen, feuert Mitglieder, weil sie illegale Kontakte zu niederländischen Rechtspopulisten pflegen. ...
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http://zughalt.de/deutsche-bahn-laesst-sich-benutzung-von-produktbezeichnungen-bezahlen/
Die Deutsche Bahn hat sich nämlich die Produktnamen auf ihren Namen schützen lassen. Das ist auch der Grund warum zurzeit die meisten Privatbahnen in Fahrplänen mit ihren Unternehmenskürzeln angegeben werden. Für den Kunden ist dadurch ...
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