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Kommanditgesellschaft: Gründung leicht gemacht

Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) handelt es sich ebenso wie bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) um einen Personenzusammenschluss zum Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes unter einer gemeinsamen Firma.

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt und eine Firma gründen möchte, dem stehen mehrere Rechtsformen zur Auswahl. Hierzu zählt auch die Kommanditgesellschaft, die einen Sonderfall der OHG darstellt. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Vorschriften zur OHG – sofern möglich – auf die KG Anwendung finden. Der Unterschied zwischen den beiden Gesellschaftsformen liegt allein in der Haftung. Während bei der OHG jeder Gesellschafter als Gesamtschuldner mit seinem gesamten Privatvermögen haftet, wird bei der Kommanditgesellschaft zwischen Kommanditisten und Komplementären unterschieden. Nur Letztere haften unbeschränkt, während die Haftung der Kommanditisten auf die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Einlage beschränkt ist. Gesellschafter einer KG können juristische und natürliche Personen sein. Aber Achtung: Nimmt die Gesellschaft vor Eintragung ins Handelsregister ihre Tätigkeit auf, haftet der Kommanditist persönlich und unbeschränkt, wenn er seine Zustimmung zum Geschäftsbeginn gegeben hat.

Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft ist kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten ist ein solcher gleichwohl ratsam. Neben dem Sitz der Gesellschaft, den Gesellschaftern sowie dem Unternehmensgegenstand sollten auch Regelungen zur Geschäftsführung, Entnahme, Beteiligung an Gewinn und Verlust und zum Ausschluss von Gesellschaftern getroffen werden. Besonderes Augenmerk ist zudem auf den Firmennamen zu legen. Dieser muss sich deutlich von anderen in demselben Ort tätigen Unternehmen unterscheiden und darf nicht über geschäftliche Verhältnisse täuschen. Mit der Eintragung der Kommanditgesellschaft ins Handelsregister ist diese sodann auch im Außenverhältnis entstanden.

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http://fit4fonds-blog.de/2010/07/30/Risiken-und-Chancen-von-geschlossenen-Fonds-stehen-im-Emissionsprospekt-Beispielsweise-der-Fonds-Wine-Fund-No-1/
Das vorliegende Angebot ermöglicht Anlegern eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds in der Form einer Kommanditgesellschaft. Mit Zustandekommen der Beteiligung beteiligen sich die Anleger mittelbar über den ... Gegenstand der Fondsgesellschaft ist die Gründung von bzw. die Beteiligung an sowie die Verwaltung und Veräußerung von Unternehmen zur Produktion und Vermarktung von Wein, sowie der Kauf und Verkauf von Immobilien zum Zwecke der Produktion und Vermarktung von ...
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http://www.kwblog.de/wirtschaftsrecht/gesellschaftsrecht/gesellschaftsformen-kommanditgesellschaft-kg
Die Gründung einer GmbH & Co. KG erfolgt durch die Gründung einer GmbH und deren Eintragung und der anschließenden Gründung der Kommanditgesellschaft, in der die GmbH die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin einnimmt; ...
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http://www.kwblog.de/wirtschaftsrecht/gesellschaftsrecht/gesellschaftsformen-unternehmergesellschaft-%E2%80%93-ug-haftungsbeschrankt
Die UG (haftungsbeschränkt) kann auch als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft eingesetzt werden: UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Die Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erfolgt mittels notarieller ...
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