Bedingungen für eine freiwillige Krankenversicherung
Ab einem bestimmten Verdienst sowie als Selbstständiger kann man auf Wunsch zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Für einige ist die freiwillige Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse jedoch günstiger.

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Eine freiwillige Krankenversicherung im eigentlichen Wortsinn gibt es in Deutschland gar nicht. Früher waren einige Selbstständige in keiner Krankenkasse Mitglied und konnten dadurch bei schweren Erkrankungen in den Ruin getrieben werden. Um dies zu vermeiden, hat der Staat eine Versicherungspflicht eingeführt. Allerdings haben Angestellte ab einem bestimmten Einkommen sowie Selbstständige unabhängig vom Verdienst die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenkasse. Entscheiden sie sich für Letztere, gelten sie dort als freiwillig versichert.
Da in den Medien immer wieder über Einschnitte im Gesundheitswesen und Nachteile für gesetzlich Versicherte berichtet werden, ziehen viele diese Möglichkeit erst gar nicht in Betracht. Dabei sollte ein Wechsel in die Privatversicherung wohl überlegt sein, da er später nur in wenigen Ausnahmefällen rückgängig zu machen ist. Außerdem bietet die freiwillige Krankenversicherung durchaus Vorteile. So kann man hier seine Kinder kostenfrei mitversichern, während bei privaten Krankenkassen für jedes Kind zusätzliche Kosten anfallen. Des Weiteren richten sich die Beiträge für die freiwillige Versicherung nach dem Verdienst und nicht nach dem Gesundheitszustand. Hierbei wird das Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt, von der darüber liegenden Summe werden keine Versicherungsbeiträge verlangt. Allerdings gibt es auch eine untere Grenze, die der Beitragsberechnung mindestens zugrunde gelegt wird, auch wenn man deutlich weniger verdient. Ob die private Krankenversicherung lohnenswerter ist als eine Privatversicherung, hängt daher unter anderem von dem Einkommen ab, aber auch vom Alter, Familienstand und eventuellen Vorerkrankungen.
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http://www.versicherungsmakler-rostock.de/zuschuss-zur-freiwilligen-oder-privaten-krankenversicherung-fur-rentner/ Der Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung wird in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von zz. ... |
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