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Effektiver Jahreszins zur Berechnung der Kreditkosten

Bei einem Kredit muss man nicht nur die aufgenommene Summe zurückzahlen, es werden auch Zinsaufschläge und Gebühren fällig. Damit diese genau berechnet werden können, wird ein effektiver Jahreszins angegeben.

Dass die Bank für einen Kredit Zinsen verlangt, ist den meisten bekannt. Darüber hinaus fallen aber noch weitere Gebühren für den Abschluss und die Kontoführung an. Damit diese im Vorfeld berechnet werden können, muss in allen Kreditverträgen ein effektiver Jahreszins angegeben werden. In diesem sind sämtliche Kreditnebenkosten bereits eingerechnet. Daher sollte man Kreditangebote immer anhand dieses Wertes vergleichen.

Bei einigen Angeboten ist zunächst der Nominalzins angegeben, also der reine Zinssatz ohne Gebühren. Da dieser niedriger ausfällt, wirkt der Kredit auf den ersten Blick sehr günstig. Spätestens im Kreditvertrag muss aber ein effektiver Jahreszins angegeben werden. Daher sollte man diesen vor der Unterzeichnung sorgfältig prüfen. Kreditangebote sind zunächst unverbindlich und können mit gutem Gewissen seitens des Antragstellers abgelehnt werden, wenn sie sich als zu teuer erweisen.

Viele Banken werben auch direkt mit einem besonders günstigen Effektivzins. Dieser wird jedoch nur unter bestimmten Bedingungen gewährt und gilt daher nur für einen Bruchteil der Darlehen. Für jeden Kreditantrag wird gesondert ein effektiver Jahreszins berechnet, dessen Höhe sich nach der gewünschten Summe und Laufzeit richtet. Zusätzlich spielt die Kreditwürdigkeit des Antragstellers eine große Rolle. Je größer die Bank das Risiko eines Zahlungsausfalls einschätzt, desto höhere Zinsen verlangt sie für den Kredit. Daher ist ein fundierter Vergleich nur anhand unverbindlicher Kreditangebote möglich. Bei vielen Banken kann man diese direkt im Internet einholen. Dazu werden neben den persönlichen Daten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum, auch die Personalausweisnummer sowie umfangreiche Angaben zur finanziellen Situation notwendig.

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