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Riesterrente: Zulage in voller Höhe kassieren

Die Riester-Rente ist für viele Menschen ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. In einigen Fällen reicht bereits eine geringe Ansparung, um die volle staatliche Zulage zu erhalten.

Für die Zulage bei der Riester-Rente müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So gilt beispielsweise die Regelung, dass die Steuerpflichtigen vier Prozent des Vorjahreseinkommens in einen Riester-Sparvertrag oder in einen Wohn-Riester einzahlen müssen, damit die höchsten Zulagen beantragt werden können. Für einige Geringverdiener oder Bezieher staatlicher Transferleistungen reicht aber auch die Einzahlung von mindestens sechzig Euro pro Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat, um die vollen Zulagen zu erhalten. Besonders lohnt sich die Förderung dann, wenn Kinder vorhanden sind. In diesen Fällen beträgt die Zulage ein Vielfaches des selbst eingezahlten Betrages. Sind die Kinder nach einem bestimmten Datum geboren, so erhält der Zulagenberechtigte noch eine höhere Förderung.

Gerade für die Personengruppen, die über kein sehr hohes Einkommen verfügen, lohnt sich diese Altersvorsorge. Mit dem eigenen Verdienst ergibt sich im Rentenalter eine sehr schmale Rente, die voraussichtlich allein zum Leben nicht ausreicht. Mit der Riester-Rente ergibt sich eine weitere Einnahme, die, wenn bereits in jungen Jahren damit begonnen wird, später eine wesentliche Hilfe darstellt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Riester-Rente bei dem Bezug staatlicher Transferleistungen nicht auf das zu verbrauchende Vermögen angerechnet wird. Damit bleibt diese Sparleistung dem Sparer in jedem Fall erhalten.

Die Beantragung der Zulagen hat sich seit Einführung der Riester-Rente erheblich vereinfacht. Musste der Sparer früher für jedes Jahr erneut einen Zulagenantrag einreichen, so reicht heute ein Dauerzulagenantrag aus, um in jedem Jahr die Zulage zu erhalten. Dieser Dauerantrag kann für neue Sparer bereits mit Abschluss eines Riester-Vertrages oder eines Wohn-Riesters beantragt werden.

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