Startseite > Geld & Versicherung > Steuern > Steuerfreier Nebenverdienst: Fakten und Hinweise

Steuerfreier Nebenverdienst: Fakten und Hinweise

Viele Arbeitnehmer nehmen neben dem Hauptberuf auch noch einen Nebenjob an. Damit das Einkommen aus der Nebentätigkeit nicht versteuert werden muss, sind einige Hinweise bei der Ausübung zu beachten.

Um neben dem Hauptberuf noch etwas dazuzuverdienen, arbeiten viele Arbeitnehmer noch nebenbei. Hierbei gibt es die Möglichkeit einer selbstständigen oder einer nichtselbständigen Nebentätigkeit. Regulär ist eine selbstständige Nebentätigkeit bis zu einem Jahreseinkommen von 410 Euro immer steuerfrei. Für einige Berufsgruppen liegt die Freigrenze sogar bei 2.100 Euro im Jahr. Diese Berufsgruppen sind Betreuer, Erzieher, Ausbilder, Übungsleiter, Künstler und Pfleger. Ebenfalls einen höheren Steuerfreibetrag haben Angestellte, die nebenberuflich einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen. In diesem Fall beträgt der Steuerfreibetrag 500 Euro pro Jahr.

Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, ist verpflichtet, seine Einnahmen beim Finanzamt anzugeben. Hierbei spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Bis zu einem jährlichen Umsatz von 17.500 Euro gilt die Kleinunternehmerregel. Dies bedeutet, dass der Selbständige, nimmt er die Regelung in Anspruch, von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Die Einnahmen müssen in diesem Fall lediglich auf einem extra Blatt zusätzlich zur regulären Steuererklärung eingereicht werden. Fallen zu Beginn der Nebentätigkeit Kosten oder Investitionen an, können diese mit den Einkünften verrechnet und von der Steuer abgesetzt werden.

Auch eine Festanstellung im Nebenjob ist möglich. Diese erfolgt auf einer sogenannten geringfügigen Basis. Bis 400 Euro im Monat müssen hierbei lediglich Sozialabgaben vom Verdienst geleistet werden. Die Lohnsteuer wird bei diesen nichtselbstständigen Tätigkeiten pauschal vom Arbeitgeber abgeführt und schlägt sich nicht auf den Verdienst nieder. Bei diesen Mini-Jobs können jedoch keine Werbungs- oder Investitionskosten von der Steuer abgesetzt werden. Übersteigt eine nichtselbstständige Nebentätigkeit das Einkommen von 400 Euro, muss sie auf der Lohnsteuerkarte abgerechnet und somit Steuer abgeführt werden.

RSS-Feed zum Thema
Ähnliche Themen
RSS-Feed eintragen
Sie haben einen RSS-Feed und möchten diesen gerne dieses RSS-Verzeichnis eintragen?
Dann schreiben Sie gerne uns eine E-Mail an info@rss-verzeichnis.de oder nutzen das Forumlar unter RSS Eintragen.
RSS-Reader
Suche Sie sich den Reader Ihrer Wahl aus unserer Übersicht über RSS-Reader aus.
Die Top-Themen