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Die Umsatzsteuer-Berechnung ist gar nicht so schwer

Zahlen bestimmen unser gesamtes Leben. Daher ist es sehr wichtig, zu wissen, wie man mit ihnen umgeht. Selbstständige können an ihren dienstlichen Ausgaben durch die Umsatzsteuer viel sparen.

Eine Firma, die einen geringfügigen Gewinn erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. So braucht der Firmeninhaber die Umsatzsteuermeldung nur einmal jährlich beim Finanzamt melden. Seine Rechnungen dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und Einkäufe, die der Gewerbetreibende tätigt, kann er beim Finanzamt nicht geltend machen.

Der Selbstständige mit einem geringfügigen Gewinn von max. 17.500,00 € jährlich kann sich auch für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden. Er muss nun die Umsatzsteuer monatlich an das Finanzamt melden und zahlen oder er stellt rechtzeitig einen Antrag auf vierteljährliche Meldung. Als Umsatzsteuerpflichtiger muss er auf seinen Rechnungen an seine Kunden die Umsatzsteuer ausweisen. In jeder Firma entstehen Ausgaben, sei es Büromaterial, Technik und vieles mehr. Von jeder Investition kann er nun im Gegenzug die Umsatzsteuer der Ausgaben mit denen der Einnahmen verrechnen und somit einsparen.

Den Umsatzsteuerbetrag zu errechnen, ist nicht schwer. Die Umsatzsteuer der Ausgabe wird von der der Einnahme abgezogen. Die Errechnung dieser Steuer vom Nettobetrag ist gar kein Problem. Viele Menschen haben Schwierigkeiten, wenn sie diese vom Bruttobetrag errechnen sollen. Um es sich vorzustellen, kann man erst vom Nettowert 100 ausgehen und 19 % dazurechnen. Dieses ist der Bruttowert. Um den Nettobetrag 100 wieder zu erhalten, teilt man den erhaltenen Bruttobetrag 119 durch 1,19 oder bei 7 % 107 durch 1,07. Die Differenz ist die Umsatzsteuer. Diese Berechnung funktioniert auch bei jedem anderen Bruttobetrag.

Die Meldung an das Finanzamt erfolgt auf elektronischem Weg und die Umsatzsteuer wird anhand der Nettobeträge automatisch errechnet. Trotzdem sollte man die Berechnung selbst beherrschen.

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