Es ist zwar grundsätzlich möglich, das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren selbst durchzuführen, jedoch findet sich dabei kaum jemand zurecht. Ein Inkassobüro kauft die Forderung ab und treibt das Geld auf eigene Kosten ein. Dies hat jedoch den Nachteil, dass nur ein Teil der Hauptforderung, meist lediglich 70 %, bezahlt wird. Beauftragt man dagegen einen Anwalt, der sich auf Inkasso spezialisiert hat, erhält man die volle Hauptforderung bei Zahlung des Schuldners zurück. Nachteil hierbei ist allerdings, dass man vorerst die Kosten des Verfahrens tragen muss, die aber ebenfalls beim Schuldner eingetrieben werden.
Der Schuldner wird zuerst durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. Das führt allerdings in den seltensten Fällen zum Erfolg. Als Nächstes wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, das den zusätzlichen Vorteil hat, dass die Verjährung der Forderung ausgesetzt wird. Vorher ist es für den Gläubiger lediglich möglich, die Zahlung innerhalb einer Frist von zwei Jahren geltend zu machen. Sollte der Schuldner auch auf den Mahnbescheid hin keine Zahlung leisten, wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Mit diesem hat man nun die Möglichkeit, die Vollstreckung mit einem Gerichtsvollzieher durchzuführen. Eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher führt außerdem zu einem Eintrag bei der Schufa und damit zu weiteren unangenehmen Folgen, auch wenn der Besuch des Gerichtsvollziehers selten zu Zahlungen des Schuldners führt.
Jedoch können aufgrund der Vermögensaufstellung des Gerichtsvollziehers weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Kontopfändung führt am Ende häufig zum gewünschten Erfolg, da der Schuldner dann nicht mehr auf sein Konto zugreifen kann.