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Presseausweis beantragen - wie und wo funktioniert das?

Der Presseausweis hilft haupt- und nebenberuflichen Journalisten, einfacher an Informationen zu gelangen und erleichtert so erheblich die Recherchearbeiten. Doch woher bekommt man solch ein Dokument?

Der Presseausweis dient vor allem haupt- und nebenberuflichen Journalisten dazu, sich als Mitglied der Presse auszuweisen. Dadurch soll die journalistische Tätigkeit erleichtert werden, denn ohne diesen Ausweis müssten Behörden, Veranstalter und Unternehmen erst Nachforschungen anstellen, um sicherzustellen, dass sie Informationen an einen professionellen Journalisten weitergeben. So erhält der Träger dieses Dokuments meist uneingeschränkten Zugang zu Veranstaltungen, gesperrtem Gelände und Informationen.

Der Presseausweis wurde erstmals 1950 eingeführt. Bis 2006 durfte er nur für bestimmte bzw. von bestimmten Organisationen ausgestellt werden. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Jahr 2006 kann nun prinzipiell jede Person einen Presseausweis erhalten, sofern sie dem Aussteller nachweisen kann, dass sie haupt- oder zumindest nebenberuflich als Journalist tätig ist.

Gesetze, die das Ausstellen des Presseausweises regeln, gibt es in Deutschland aufgrund der im Grundgesetz festgehaltenen Pressefreiheit nicht. Möchte man sich einen Presseausweis ausstellen lassen, so reicht ein Blick ins Internet. Zahlreiche Organisationen lassen sich dort finden, die Presseausweise auch an Nicht-Journalisten ausstellen. Je nach Organisation gibt es einige Kriterien, die ein Antragsteller zu erfüllen hat, bevor er einen Presseausweis ausgestellt bekommt. Bei einigen reicht oft schon eine Bestätigung eines Dritten, zum Beispiel des Arbeitgebers, dass man einer journalistischen Tätigkeit nachgeht. Diese Presseausweise haben allerdings ihren Preis, so entfällt bei der Beantragung und dann pro Jahr eine Gebühr, die es zu entrichten gilt. Für Berufsjournalisten ist der Ausweis aber bei den meisten Organisationen kostenlos.

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