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Gemeinsames Testament - das Berliner Testament

Das Verfassen des eigenen letzten Willens macht Sinn, wenn man auf die Verteilung des Nachlasses Einfluss nehmen will. Ein gemeinsames Dokument ist auch möglich, wenn der hinterbliebene Partner versorgt werden soll.

Will man seinen Nachlass nicht der gesetzlichen Erbfolge überlassen, empfiehlt sich das Verfassen eines Letzten Willens. Dabei müssen jedoch einige Richtlinien eingehalten werden, damit dieses auch seine Gültigkeit hat. Will man ganz sicher gehen, ist der Gang zum Notar sinnvoll. Auch bei verheirateten Paaren ist es nicht automatisch so, dass dem hinterbliebenen Partner alles allein zusteht. Hier kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, was soviel heißt, dass die leiblichen Kinder zu gleichen Teilen bei der Verteilung des Vermögens berücksichtigt werden. Will man nun ein möglicherweise eiliges Zugreifen der Kinder auf ihren Erbanteil, der möglicherweise den hinterbliebenen Ehepartner in finanzielle Nöte bring, vermeiden, bedarf es einem Berliner Testament. Diese Form des Letzten Willen soll Erben zu Lebzeiten des noch hinterbliebenen Partners schützen, denn der gesetzliche Erbanteil der Kinder reduziert sich auf ein Minimum. Warten die Erben jedoch auch den Tod des zweiten Partners ab, fällt der Anteil wesentlich höher aus.

Das Verfassen des Berliner Testament muss jedoch noch zu Lebzeiten beider Partner handschriftlich niedergeschrieben und von beiden Partnern unterzeichnet werden. Um Unklarheiten vorzubeugen, ist es sinnvoll sich von einem Notar oder Erbverwalter bei Zeiten beraten zu lassen. Auch das notarielle Beglaubigen des Vermächtnisses ist ratsam, um späteren Scherereinen vorzubeugen.

Zahlreiche Bücher, Beratungsstellen und Interneteinträge informieren über die aktuelle Rechtslage. Wer genau erbberechtigt ist und zu welchem Anteil. Wie gestaltet sich das Enterben und wie die Erbsteuer? All diese Fragen scheinen so manchem ein undurchsichtiger Dschungel an Formalitäten zu sein, doch schon schnell lässt sich ein grober Überblick über die eigenen Möglichkeiten und Chancen gewinnen. Oftmals hilft auch ein klärendes Gespräch innerhalb des Kreises, der eines Tages mit dem Erbe konfrontiert wird. Gewiss kein Leichtes, doch aber ein wichtiges Thema, schließlich will man seine engsten Menschen versorgt wissen. Ist das Schreiben aufgesetzt, sollte auch ein vertrauter Kreis darüber informiert werden, wo dieses Dokument im Fall des Ablebens zu finden ist. Das Archivieren beim ortsansässigen Amtsgericht oder beim Notar ist zwar kostenpflichtig, jedoch besonders sicher.

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