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Scheidungsantrag stellen - Was man beachten sollte

Wenn eine Ehe als gescheitert gilt, steht in den meisten Fällen eine Scheidung bevor. Diese lässt sich am schnellsten und einfachsten durchführen, wenn man sich einvernehmlich getrennt hat.

Am Tag der Hochzeit mag niemand daran denken, dass die neu geschlossene Ehe eventuell scheitern und man sich eines Tages vor dem Scheidungsrichter wieder finden könnte. Tatsächlich passiert es aber recht häufig. Soll ein Scheidungsantrag gestellt werden, führt der erste Weg zum Anwalt - welcher Ehepartner die Scheidung einreicht, spielt dabei keine Rolle. Der Anwalt nimmt alle notwendigen Informationen auf, legt eine Akte an und meldet den Fall dem zuständigen Familiengericht. Hat man sich einvernehmlich getrennt und ist sich bereits jetzt über alle Regelungen einig (wie beispielsweise Sorgerecht und Verbleib der Kinder, sofern es welche gibt), benötigt der zweite Ehepartner häufig keinen eigenen Anwalt.

Wer sich die Anwalts- und Prozesskosten nicht leisten kann, sollte dies dem Anwalt mitteilen; dieser stellt dann auch einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe. Wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht und geprüft sind, erhalten beide Eheleute einen Bescheid über den Gerichtstermin, an dem ihre Scheidung durchgeführt wird. Der Zeitraum von der Antragsstellung bis zum Scheidungstermin sollte aber mit mindestens einem halben Jahr bemessen werden.

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