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Einen Altersteilzeitvertrag ändern ist aufwendig

Mit der Vollendung des 55sten Lebensjahres und mit Erfüllung einiger weiterer Voraussetzungen ist es möglich, offiziell einen Antrag auf Altersteilzeit zu stellen und diesen genehmigt zu bekommen.

Beschäftigte, die schon sehr lange beruflich tätig sind und bereits ein bestimmtes Alter erreicht haben, besitzen das Recht auf einen Antrag auf Altersteilzeit. Das bedeutet, dass auf diese Weise eine Reduzierung der Arbeitszeit für den Betroffenen erwirkt werden kann. Für die Genehmigung eines solchen Antrages sind in der Gesetzgebung einige Voraussetzungen und Bedingungen für den Antragsteller festgelegt worden. Zum Beispiel kann solch ein Vertrag erst ab der Vollendung des 55sten Lebensjahres gestellt werden. Des Weiteren muss der Antragsteller in den vergangenen 5 Jahren vor der Antragstellung insgesamt mindestens 1080 Tage, also ungefähr 3 Kalenderjahre, in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.

Der Antrag selbst kann bei dem Arbeitgeber gestellt werden. Hierfür muss vom Antragsteller kein Formular eingereicht werden – es genügt in der Regel ein formloser Antrag. Der Arbeitgeber muss dann in einem Musterformular die Änderung des Beschäftigungsverhältnisses bei dem zuständigen Amt für Arbeit melden. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, dass ein Teil der Zahlungsleistungen für die Arbeitstätigkeit von diesem Amt entlohnt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber eine jüngere Person einstellt und diese entweder auf der Basis von Teilzeit oder Vollzeit in dem Unternehmen beschäftigt wird.

Bevor sich ein Angestellter dafür entscheidet, in Altersteilzeit zu treten, sollte er dies mit dem Arbeitgeber absprechen. Der Betroffene sollte sich darüber informieren, welche Möglichkeiten der Altersteilzeit existieren und welche Auswirkungen dieses Beschäftigungsverhältnis auf die Sozialversicherungsbeiträge hat. Vor allem aber sollte er darüber informiert sein, welche Konsequenzen eine Altersteilzeit auf die Rentenleistung haben wird, um auf diese Weise zukünftige Unannehmlichkeiten vermeiden zu können. Bei der Wahl einer der Möglichkeiten zur Beschäftigung in Altersteilzeit sollte sich der Antragsteller ebenso mit dem Arbeitgeber absprechen. Der Betroffene kann halbtags beschäftigt bleiben und hat dann täglich mehr Freizeit, muss aber dennoch regelmäßig am Arbeitsort erscheinen. Er kann auch in Vollzeit angestellt bleiben, muss dann aber nur die Hälfte der Jahre bis zur Pensionierung in dem Unternehmen beschäftigt bleiben.

Der Vorteil der Altersteilzeit ist die Entlastung von älteren Angestellten, die durch bestimmte gesundheitliche Belastungen eventuell nur noch geringfügig zu einer Vollzeitbeschäftigung fähig sind. Des Weiteren haben jüngere Menschen natürlich die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu erhalten, welcher ansonsten ohne Teilzeit nicht zur Verfügung stände. Die Änderung eines Alterszeitvertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss mit dem entsprechenden Amt für Arbeitsangelegenheiten abgesprochen werden. Außerdem bedeutet dies einen hohen Aufwand für die Verwaltung der Sozialversicherungen und für die Personalabteilung des entsprechenden Unternehmens.

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