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Was kostet ein Zweitwagen: Die Kfz-Versicherung

Ein Zweitwagen ist in vielen Familien unverzichtbar. Jedoch bedeutet dies auch erhebliche Mehrkosten für die Betroffenen. Diese kann man deutlich senken, wenn man die Fahrzeuge auf den Halter des ersten Wagens anmeldet.

Es wird immer selbstverständlicher, dass Familien oder Paare nicht nur ein Auto besitzen, sondern über einen Zweitwagen verfügen. Dies ist aus der Situation entstanden, dass die Menschen heute flexibler im Hinblick auf den Beruf sein müssen. So ist es keine Seltenheit, dass Eheleute auf verschiedenen Arbeitsstellen ihrer Tätigkeit nachgehen müssen. Diese sind oft besser oder ausschließlich mittels eines eigenen Pkws zu erreichen. Um innerhalb einer Ehe oder Lebensgemeinschaft die Kosten für einen Zweitwagen möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, die Versicherung entsprechend anzupassen. In allen anderen Bereichen, wie der Steuer und den Unterhaltskosten, kann man keine Einsparungen vornehmen.

Das erste Auto ist in der Regel auf einen der Ehe- bzw. Lebenspartner angemeldet. Nun wird der Zweitwagen zwar vom jeweiligen anderen Partner genutzt, jedoch sollte er nicht auf ihn zugelassen werden. Um Geld zu sparen, kann man das weitere Fahrzeug auf den Besitzer des ersten Wagens anmelden lassen. Wenn man das neue Auto als Zweitwagen versichert, kann man auf einige Vergünstigungen zurückgreifen. Ebenso wie das erste Auto ist jeder weitere Wagen versicherungspflichtig, insbesondere im Bezug auf die Haftpflicht.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jedes Auto. Sie deckt die Schäden, die einem Dritten durch die Schuld des Versicherten entstanden sind. Dies kann u.a. durch einen Verkehrsunfall geschehen. Der Schuldige hat sämtliche Reparaturkosten bzw. den Verkaufswert bei einem Totalschaden zu tragen. Um abzusichern, dass solche Unfallschäden auch getragen werden können, hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht für Fahrzeuge geschaffen. Über den entstandenen Sachschaden hinaus steht die Haftpflicht auch für Personenschäden, Schmerzensgeld und Vermögensschäden ein. Der Beitrag für diese Versicherung ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu zählt in erster Linie die schadensfreie Vertragszeit, die Typklasse des Fahrzeugs, die Regionalklasse des Zulassungsortes, das Alter des Halters sowie das Alter des Fahrzeugs. Einige andere Situationen werden von verschiedenen Versicherungsunternehmen weiterhin berücksichtigt.

Für den Beitrag eines Zweitwagens gilt dies auch. Hier profitiert der Versicherte von allen beitragssenkenden Merkmalen, die er auch beim ersten Fahrzeug in Anspruch nehmen konnte. So wird z.B. der Schadenfreiheitsrabatt des Erstwagens auch auf den zweiten und ggf. dritten Wagen übertragen. Diese sind unter Umständen bis zu 75% des normalen Jahresbeitrags. Dazu muss der Halter in der Regel 12 Monate ohne Schaden gefahren und meist über 24 Jahre alt sein. Auf diese Weise kann man beim Zweitwagen, im Vergleich zum ersten Fahrzeug, mehrere Hundert Euro sparen.

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