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Sonderzahlungen vom Arbeitgeber und Prämien versteuern

Arbeitnehmer freuen sich stets, wenn sie eine Belohnung für eine besonders gute Leistung bekommen. Doch eine Prämie wird lediglich auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers addiert und muss somit voll versteuert werden.

Arbeitgeber belohnen von Zeit zu Zeit ihre Angestellten mit einer Prämie oder anderen Zusatzleistungen für besonders gute Leistungen im Job. Allerdings gibt es keinen trickreichen Weg, diese Zahlung an der Steuer vorbei zu bekommen. Die Prämie wird als normales Gehalt gesehn und wird daher auf das Bruttogehalt addiert und versteuert. Arbeitnehmer können wenig an den Abgaben ändern, auch wenn die Prämie in einer anderen Form vergeben wird. Beispielsweise kann der Arbeitgeber eine Reise finanzieren, doch dies wird dann für den Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil gesehen und muss daher auch versteuert werden.

Manche Arbeitnehmer versuchen die Prämie auf verschiedene Monate aufteilen zu lassen. Dies ist zwar prinzipiell möglich, bringt jedoch auch keinen steuerlichen Vorteil, da der Prozentsatz immer gleich bleibt und somit über die Monate addiert auf dasselbe hinausläuft. Die einzige Möglichkeit um den Steuersatz herumzukommen ist der Empfang von sogenannten Sachprämien. Dabei darf allerdings ein gewisser Wert nicht überschritten werden, dieser beträgt pro Jahr etwa bei 1200 Euro. Bei dieser Grenze herrschen jedoch einige Bedingungen, beispielsweise der Zweck der Kundenbindung, die eingehalten werden müssen.

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