Firmenwagen, Produktionsmaschinen, Bürocomputer - all diese Güter haben gemeinsam, dass sie mit der Zeit an Wert verlieren. Für die Firma bedeutet dieser Wertverlust gleichzeitig eine Minderung des Gewinns, da die abgeschriebenen Kosten jährlich vom Umsatz abgezogen werden müssen.
Die Wertminderung der Güter hat verschiedene Ursachen: Eine davon ist schlicht die Abnutzung durch Gebrauch. Eine weitere ist, dass Gegenstände wie zum Beispiel Computer mit der Zeit veralten und aus diesem Grund an Wert verlieren. Weitere Gründe können eine gesunkene Nachfrage (bei Wiederverkauf), der Ablauf von Nutzungs- oder Schutzrechten (Gebühren werden fällig) und Ähnliches sein. Diese Gründe fallen unter die sogenannte planmäßige Abschreibung, bei denen der Wertverlust gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt wird. Daneben gibt es noch die außerplanmäßige Abschreibung, die beispielsweise bei einem Unfall oder Maschinenschaden vorgenommen wird.
Es gibt zwei Arten der Abschreibung: die bilanzielle und die kalkulatorische. Letztere ermittelt den reinen Verbrauchsanteil während der Nutzungsdauer und geht bei der Berechnung nicht von den Anschaffungs-, sondern von den Wiederbeschaffungskosten aus. Zudem fließt der zu erwartende Erlös aus einem etwaigen Kauf nicht mit in die Rechnung ein. Ein weiterer Unterschied zur bilanziellen Abschreibung besteht darin, dass nicht betriebsnotwendiges Vermögen wie etwa eine stillgelegte Maschine nicht in die Berechnung mit einfließt. Des Weiteren wird nicht etwa die steuerliche Nutzungsdauer für die Abschreibung herangezogen, sondern die tatsächliche. Das heißt, ein Anlagegut wird so lange abgeschrieben, wie es voraussichtlich tatsächlich genutzt wird.