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Regelungen für die Rettungsassistent-Ausbildung

Rettungsassistenten benötigen ein fundiertes medizinisches Grundwissen und gute Kenntnisse über verschiedene Notfallmaßnahmen, um in jeder Situation schnell und richtig reagieren zu können.

Im ersten Jahr ihrer Ausbildung erhalten angehende Rettungsassistenten theoretischen Unterricht, bei dem vor allem die menschliche Anatomie und weitere medizinische Grundkenntnisse im Mittelpunkt stehen. Außerdem werden sie sorgfältig in die verschiedenen Notfallmaßnahmen eingeführt und absolvieren ein Krankenhauspraktikum, bei dem sie in verschiedenen Abteilungen eingesetzt werden. Abschließend müssen die Teilnehmer eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung absolvieren.

Das zweite Jahr der Ausbildung zum Rettungsassistenten findet in einer Lehrrettungswache statt. Dort arbeiten die Teilnehmer bereits unter Anleitung bei realen Einsätzen mit und können ihre bisherigen Kenntnisse in der Praxis vertiefen. Nach zwölf Monaten erfolgt ein Abschlussgespräch, in dessen Anschluss die Auszubildenden eine Urkunde erhalten, die sie als gelernte Rettungsassistenten ausweist. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, durch weitere Schulungen diverse Zusatzqualifikationen zu erwerben. Einige Dienststellen weiten daher die Ausbildung ihrer Rettungsassistenten auf drei Jahre aus, wobei aber immer die gesetzlichen Regelungen einzuhalten sind.

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