Zu den wichtigen Punkten eines Kreditvertrags gehören unter anderem die Darlehenssumme, die Laufzeit, die Zinsen und die Höhe der Raten, die in regelmäßigen Abständen zurückbezahlt werden müssen. Im Normalfall gibt der Kreditnehmer bei Abschluss des Vertrags die Bankdaten eines sogenannten Einzugskontos an. Von diesem werden dann monatlich die vereinbarten Raten mittels des Lastschriftverfahrens von der Bank eingezogen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Einzugskonto bei demselben oder einem anderen Geldinstitut besteht. Durch die Einzugsermächtigung, die der Kreditnehmer dem Darlehensgeber erteilt, bekommt dieser das Recht, die abgesprochene Tilgungsrate von dessen Konto einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt bis auf Widerruf. Der Ratenzahlungsplan, den man vom Kreditgeber erhält, gibt Auskunft darüber, wann die erste und die letzte Abbuchung stattfinden.
Auf Wunsch kann der Kreditnehmer den automatischen Einzug per Lastschrift umgehen und eine monatliche Zahlung per Überweisung veranlassen. Dies ist zwar allgemein nicht üblich, manche Geldinstitute lassen sich aber darauf ein - besonders dann, wenn der Kunde ihnen bereits bekannt und bisher nicht negativ aufgefallen ist. Es ist aber zu beachten, dass Überweisungen im Gegensatz zum Lastschriftverfahren Gebühren kosten, wenn sie nicht online ausgeführt werden. Außerdem muss auch bei dieser Zahlungsart immer und unbedingt darauf geachtet werden, dass man die Raten pünktlich und in der abgesprochenen Höhe an das Geldinstitut überweist.